ÖAAB-Servicetelefon zum neuen Familienbonus Plus.
ÖAAB-FCG-AK-Wahl-Spitzenkandidatin Cornelia Pöttinger und ÖAAB-Servicereferent Mario Hermüller (Foto: ÖAAB/Wakolbinger)
Der Familienbonus, ein Betrag von bis zu 1.500 Euro der cash-wirksam von der Steuerlast abgezogen wird, kann auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Einerseits mit der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2019, hier erfolgt die Auszahlung im Jahr 2020. Die zweite Möglichkeit ist die monatliche Auszahlung über die Lohnverrechnung. Dafür muss noch im Dezember das ausgefüllte Formular E 30, das seit einigen Tagen zur Verfügung steht, beim Arbeitgeber abgegeben werden. Das Formular E 30 steht auf der Webseite des Finanzministeriums www.bmf.gv.at zur Verfügung. Weitere Informationen zum Familienbonus und eine Online-Berechnungsmöglichkeit der eigenen Entlastung findet man auf der Webseite www.familienbonusplus.at.
„Die Einführung des Familienbonus erfüllt eine langjährige ÖAAB-Forderung, ist ein familienpolitischer Meilenstein und eine verdiente Wertschätzung für die wertvollen Leistungen der Familien in der Gesellschaft“, so die ÖAAB-FCG-Spitzenkandidatin bei der Arbeiterkammerwahl 2019, Cornelia Pöttinger. „Ich lade daher Eltern die noch Fragen zu den Details haben ein, das Angebot des ÖAAB zu nutzen!“