Die Aktivpension kommt

Mit 1. Jänner 2027 kommt die neue Aktivpension. Der Nationalrat hat das Gesetz am 23. September beschlossen. Damit wird freiwilliges Weiterarbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters finanziell deutlich attraktiver. Der Grundsatz ist klar: Leistung muss sich lohnen – auch in der Pension.

Viele Menschen können und wollen ihre Erfahrung und ihr Wissen auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterhin einbringen. Genau hier setzt die Aktivpension an: Wer freiwillig länger arbeitet, hat künftig deutlich mehr Netto vom Brutto.

Bis zu 15.000 Euro steuerfrei
Herzstück ist der neue Aktivitätsfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat bzw. 15.000 Euro pro Jahr. Dieser Teil des Erwerbseinkommens bleibt steuerfrei. Zusätzlich entfallen für begünstigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung. Damit bleibt vom zusätzlichen Einkommen deutlich mehr im Geldbörsel.

Für den steuerlichen Freibetrag beim Zuverdienst zur Pension sind grundsätzlich 40 Versicherungsjahre erforderlich. Für Frauen gibt es aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters eine Übergangsregelung: 2027 reichen 34 Versicherungsjahre. Danach steigt die Voraussetzung schrittweise bis auf 40 Jahre im Jahr 2033.

Erfahrung wertschätzen. Leistung belohnen.
Rund 150.000 Menschen arbeiten in Österreich bereits heute über das gesetzliche Pensionsalter hinaus. Ihr Wissen und ihre Erfahrung sind für unsere Betriebe und unseren Wirtschaftsstandort wertvoll. Die Aktivpension setzt deshalb auf Freiwilligkeit und Leistungsgerechtigkeit: Niemand muss länger arbeiten. Aber wer länger arbeiten möchte, soll finanziell davon profitieren.

„Wer nach dem Pensionsalter freiwillig weiterarbeitet und seine Erfahrung einbringt, soll auch mehr davon haben. Mit der Aktivpension setzen wir einen wichtigen Schritt für mehr Leistungsgerechtigkeit.“
LH-Stv. Christine Haberlander