Finanzielle Unterstützung für Familien zum Schulbeginn

Der Schulbeginn und laufende Ausgaben während des Schuljahres stellen für viele Familien eine finanzielle Belastung dar. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB hat daher eine Übersicht über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien zusammengestellt. Landesobfrau LH-Stellvertreterin Christine Haberlander: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB Oberösterreich. Gerade Familien mit Kindern liegen uns besonders am Herzen.“

Schulstartgeld

Man erhält 105,80 Euro für jedes schulpflichtige Kind, für das man Familienbeihilfe bezieht. Die automatische Auszahlung erfolgte bereits im August mit der Familienbeihilfe.

Schulstartunterstützung des Landes OÖ

Angesichts der mit dem Schulstart verbundenen Kosten unterstützt das Land Oberösterreich einkommensschwächere Familien mit 200 Euro pro Kind und insgesamt bis zu 800 Euro je Familie. Die Auszahlung erfolgt automatisch an jene, die zuvor den Oö. Wohn- und Energiebonus erhalten haben und demnach ein Haushalts-Jahresbrutto-Einkommen von weniger als 65.000 Euro haben. Die erste Rate wurde Ende August, die zweite Rate wird im September überwiesen.

OÖ. Wintersportwoche

Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfindet.

OÖ. Wintersporttage

Schülerinnen und Schüler erhält einen Gutschein für maximal drei Halbtages-Liftkarten pro Wintersaison, wenn die Wintersporttage in einem oberösterreichischen Schigebiet während der Unterrichtszeit einer Volksschule bzw. der Betreuungszeit eines Kindergartens stattfindet.

Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich

Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 50 Euro für 2-tägige Schulveranstaltungen bis 125 Euro für 5-tägige und längere Veranstaltungen. Der Förderbetrag wird im aktuellen Schuljahr 2022/23 in doppelter Höhe ausbezahlt. Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.) zu stellen. 

Unterstützung des Bundes für Schulveranstaltungen

Einmalig bis zu 242 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.

Schulfahrtbeihilfe

Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht im Rahmen einer kostenlosen Beförderung oder der Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man je nach Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 bis 39,40 Euro pro Monat.

Schulbeihilfe

Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.520 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.

Heimbeihilfe

Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.856 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.

Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung

Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer Nachhilfeförderung in den Hauptgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache anfallen. Die Förderhöhe beträgt dabei 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler im Pflichtschulalter. Die Förderung erfolgt in Form eines Gutscheines, dieser kann bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung eingelöst werden, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.

ÖAAB-Landesobfrau Christine Haberlander abschließend: „Diese und viele weitere Serviceinformationen sollen einen Überblick über wichtige Themen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und die Förder- und Unterstützungsangebote ändern sich laufend. Daher ist es wichtig, ständig zu informieren, damit die Betroffenen die Vorteile optimal nutzen können.“

Weiterführende Informationen beim:

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ÖAAB-Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander mit Schulanfängerinnen Elena und Alisa (Foto Land OÖ/Margot Haag)