Grundsätze

Der ÖAAB ist eine soziale Reformbewegung und in seinem politischen Wirken eine Teilorganisation der ÖVP. Der ÖAAB auf Bundesebene wurde am 14. April 1945 gegründet.

Die Gründung der Gesinnungsgemeinschaft in Oberösterreich erfolgte offiziell am ersten Landestag am 1. September 1945. Vorher bereiteten die Gründungsväter aufgrund des Verbots von politischen Organisationen die Gründung einer christlichen Arbeiterbewegung im Untergrund vor. Der ÖAAB war damals eine der Gründungs-Teilorganisationen der Volkspartei.

Am 1. Bundestag des ÖAAB am 9. Februar 1946 wurde das nach dem damaligen Tagungsort benannte "Wiener Programm" beschlossen. Den Kernpunkt dieses Programmes bilden drei gesellschaftliche Prinzipien:

Stärkung der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen, jede Person hat Rechte und Pflichten

Der Mensch ist keine "Sache", über die nach Belieben verfügt werden kann. Als Person hat der Mensch Rechte und Pflichten. Diese müssen nicht erst von einem Gesetzgeber zuerkannt oder bestätigt werden, denn sie sind allgemein gültig. Das Wiener Programm hebt eine Anzahl dieser Rechte und Pflichten hervor und stellt an ihre Spitze das Recht auf Leben und das Recht auf Arbeit.

wer Hilfe benötigt, soll sie auch bekommen; Einzelpersonen und Gruppen sind verpflichtet auf andere und das Gemeinwohl Rücksicht zu nehmen

Das Solidaritätsprinzip geht davon aus, daß der Mensch ein gesellschaftliches Wesen ist, das von Natur aus auf das Mit-Sein und Zusammenwirken mit anderen Menschen angelegt ist. Das Solidaritätsprinzip verpflichtet die Einzelperson und die gesellschaftlichen Teilgebilde auf das Gemeinwohl, das heißt Rücksicht zu nehmen auf andere Individuen bzw. Gruppen.

Vorrang für die kleinere Einheit; erst wenn die Kräfte nicht mehr ausreichen, hat die Hilfe der größeren Gemeinschaft einzusetzen; soviel Hilfe als notwendig, soviel Eigenleistung und Selbstverantwortung als möglich
 

Es besagt: Was der einzelne und die kleinere Gemeinschaft aus eigenen Kräften zu vollbringen imstande ist, soll ihnen nicht von gesellschaftlichen Großgebilden abgenommen werden. Erst wenn die Kräfte nicht mehr ausreichen, naturgegebene Aufgaben zu erfüllen, hat die Hilfe der größeren Gemeinschaft einzusetzen. Soviel Hilfe als notwendig, soviel Eigenleistung und Selbstverantwortung als möglich! Der Staat hat dafür zu sorgen, daß die Einzelpersonen und die kleineren gesellschaftlichen Gebilde und Gemeinschaften sich in Freiheit und Eigenverantwortung entfalten können.

Klares Ziel der tagtäglichen Arbeit des ÖAAB ist es, für eine menschliche und faire Arbeitswelt mit der nötigen sozialen Ausgewogenheit und wirtschaftlichen Vernunft zu sorgen.

Es gilt Fleiß und Leistungsbereitschaft zu fördern, Chancengleichheit sicherzustellen und das Recht auf Eigentum zu wahren. Der ÖAAB bekennt sich bei all dem - aufbauend auf einem christlich sozialen Weltbild - auch zu einer gelebten Sozialpartnerschaft, im Staat, innerhalb der Betriebe und auch innerhalb der Österreichischen Volkspartei.

Für den ÖAAB gilt der Grundsatz, dass die Sicherung der Freiheit des Einzelnen und die Stärkung seiner Eigenverantwortlichkeit besser sind, als Bevormundung und Fürsorgestaat. Zudem die Grundsatzkonzeption, die den kollektivistischen Gleichmachern des Sozialismus eine Gesellschaft entgegen setzt, in der es Chancengleichheit und das Recht auf Eigentum gibt und eine realistische Wirtschaftspolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe stärkt und die unternehmerische Initiative fördert.

Soziale Sicherheit ist eine der Grundvoraussetzungen für politische Stabilität, die ein geordnetes Zusammenleben in unserem Österreich garantieren.

Anders als politische Mitbewerber sehen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht als Gegner, sondern als Partner auf Augenhöhe. Das gegeneinander Ausspielen von einzelnen Gruppen in der Bevölkerung und das gezielte „Zeichnen“ von Feindbildern lehnt der ÖAAB ab. Für ihn steht immer das große Ganze im Vordergrund.