Schulstartgeld
Man erhält 116,10 Euro für jedes schulpflichtige Kind, für welches man Familienbeihilfe bezieht. Die automatische Auszahlung erfolgte bereits im August mit der Familienbeihilfe.
OÖ. Wintersportwoche
Das Land Oberösterreich stellt allen Schülerinnen und Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung, wenn die Wintersportwoche in einem oberösterreichischen Schigebiet stattfindet.
OÖ. Wintersporttage
Schülerinnen und Schüler erhält einen Gutschein für maximal drei Halbtages-Liftkarten pro Wintersaison, wenn die Wintersporttage in einem oberösterreichischen Schigebiet während der Unterrichtszeit einer Volksschule bzw. der Betreuungszeit eines Kindergartens stattfindet.
Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich
Gefördert werden Eltern, wenn mindestens ein Kind im Laufe des Schuljahres an einer 4-tägigen Schulveranstaltung teilgenommen hat oder mehrere Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teilgenommen haben. Der Zuschuss beträgt je nach Anzahl der Nächtigungen zwischen 60 Euro für 2-tägige Schulveranstaltungen bis 150 Euro für 5-tägige und längere Veranstaltungen. Der Antrag ist spätestens 3 Monate nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.) zu stellen.
Unterstützung des Bundes für Schulveranstaltungen
Einmalig bis zu 256 Euro, je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung, die jedoch mindestens vier Tage außerhalb der Schule stattfinden muss.
Schulfahrtbeihilfe
Für (Berufs-) Schülerinnen und Schüler, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht und der Schulweg in eine Richtung mind. 2 km beträgt, ein verpflichtetes Praktikum besucht wird oder aufgrund der Entfernung eine Zweitunterkunft benötigt wird. Antragstellung bis 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt.
Schulbeihilfe
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Dabei ist soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.608 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Heimbeihilfe
Heimbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule (ab der 9. Schulstufe), wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Soziale Bedürftigkeit ist Voraussetzung. Es gibt einen Grundbetrag von 1.964 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird.
Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer Nachhilfeförderung in den Hauptgegenständen Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite Fremdsprache anfallen. Die Förderhöhe beträgt dabei 150 Euro pro Schüler im Pflichtschulalter. Die Förderung erfolgt in Form eines Gutscheines bzw. kann dieser kann bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung eingelöst werden, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben.
Weiterführende Informationen beim:
- Familienreferat des Landes Oberösterreich, www.familienkarte.at, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel. 0732/77 20 - 11 831
- JugendService: Broschüren & Gewinnspiel: www.jugendservice.at/schulstartpaket
- Bundesministerium für Familie und Jugend, www.familienministerium.at, Bürgerservice: 0800/240 262
- Bundesministerium für Finanzen, www.bmf.gv.at, Hotline: 050/233 790
Landesobfrau Christine Haberlander abschließend: „Diese und viele weitere Serviceinformationen sollen einen Überblick über wichtige Themen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien geben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und die Förder- und Unterstützungsangebote ändern sich laufend. Daher ist es wichtig, ständig zu informieren, damit die Betroffenen die Vorteile optimal nutzen können.“
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