Wie funktioniert die Stromkostenbremse?
Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucher, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.
Wann wird die Strompreisbremse beschlossen?
Nach dem Beschluss im Ministerrat am 7. September 2022 soll die Stromkostenbremse schnellstmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober, beschlossen werden.
Die Stromkostenbremse funktioniert nach dem Prinzip Gießkanne, warum wird nicht gezielter gefördert?
Mit der Stromkostenbremse wird ein Instrument geschaffen, das schnell und unbürokratisch hilft. Und genau darum geht es: um eine rasche Entlastung, die bei den Menschen ankommt. Denn die hohen Strompreise stellen für einen sehr großen Teil der Bevölkerung ein Problem dar. Mit der Stromkostenbremse wird ein Grundbedarf an Strom gefördert. Wer mehr verbraucht, bezahlt den normalen Marktpreis.
Für Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Entlastung: Für sie wird es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.
Einen zusätzlichen Abschlag von 75% der Netzkosten gibt es außerdem für jene Menschen, die von den GIS-Gebühren befreit sind. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen.
Menschen, die mit strombetriebenen Wärmepumpen heizen, werden durch die geplante Maßnahme "bestraft“´. Ist das zeitgemäß?
Die Stromkostenbremse entlastet die Haushalte um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Das ist eine schnelle, unbürokratische und wichtige Unterstützung. Klar ist auch, dass Haushalte, die mit einer Wärmepumpe heizen, durch die hohen Kosten stark belastet sind – so wie auch Haushalte, die mit Gas, Fernwärme oder Pellets heizen. Denn auch dort sind die Preise massiv gestiegen.
Im Sinne der Gleichbehandlung ist es nicht möglich, einer einzelnen Gruppe eine Heizkostenunterstützung zu gewähren, während andere die Preissteigerungen selbst tragen müssen. Die Bundesregierung fördert mit der Stromkostenbremse den Grundbedarf an Strom, die Frage der Heizkostenunterstützung wird in einem nächsten Schritt bearbeitet.
Wieso hat man die Haushaltsgröße nicht berücksichtigt?
Dem Stromlieferanten liegen keine Daten zur Haushaltsgröße vor. Er verfügt über Zählpunktnummer, zugeordnetes Lastprofil, Name, Adresse (laut Vertrag/Belieferung) und andere abrechnungsrelevante Details (evtl. Kontonummer, Zählerstände, …). Eine Möglichkeit, dem Stromlieferant die Anzahl an gemeldeten Personen mitzuteilen wäre via Zuordnung der Zählpunktnummer mit der Zahl an Hauptwohnsitz-Gemeldeten aus dem Zentralen Melderegister. Die Zuordnung müsste entweder in einem vorgelagerten Vorschritt zentral erfolgen oder alternativ per Selbstauskunft bzw. Antrag mit einer stichprobenartigen Kontrolle. In Österreich gibt es etwa 4 Mio. Haushalte, ein Antragsystem für alle Haushalte ist demnach nur mit hohen Aufwänden unter einer hohen Fehlerzahl (Schätzung: rund 10%) verbunden. Eine pauschale Entlastung für den Grundbedarf an Strom ist jedenfalls schneller umsetzbar.
Wieso hat man sich nicht am letztjährigen Stromverbrauch orientiert?
Eine variable Menge auf Basis des individuellen Vorjahresverbrauchs ist oft nicht verfügbar oder nicht vergleichbar: Bei einem Umzug ist der Letztjahresverbrauch nicht verfügbar. Bei einer Änderung der Haushaltsgröße (Geburt, Todesfälle etc.) verändert sich auch der Stromverbrauch. Durch die Installation einer Wärmpumpe, einer elektrischen Warmwasserbereitung und/oder eines Elektroautos/Elektromopeds steigt der Stromverbrauch. Auch im Falle eines neuen Gebäudes oder Zubaus gibt es keinen passenden Vergleichswert. Die Stilllegung eines Großverbrauchers (z.B. eines Nachtspeicherofens) reduziert den Stromverbrauch stark. Daher ist es zielführender, den Grundbedarf nicht auf den letztjährigen Verbrauch, sondern auf einen reduzierten Durchschnittverbrauch abzustellen. In einer zweiten Stufe werden aber Haushalte mit mehr als 3 Personen einen Antrag auf ein zusätzliches Kontingent stellen können.
Wie funktioniert die Abwicklung und warum ist das besser als ein Antragsmodell?
Je treffsicherer das Design einer Entlastungsmaßnahme, umso aufwendiger ist diese in der Abwicklung sowie in der Vorlaufzeit bis zu ihrer Wirksamkeit. Für eine rasche, (aus Sicht der Empfänger) unkomplizierte und rasch wirksame Umsetzung muss auf jene Daten zurückgegriffen werden, die vorhanden und verknüpfbar sind. Im Fall des Stromkostenschusses ist dies die Zählpunktnummer und das zugeordnete Lastprofil. Der Stromkostenzuschuss ist ausschließlich natürlichen Personen vorbehalten (d.h. keinen Vereinen, Unternehmen usw.). Der Energielieferant kann allerdings nicht automatisiert feststellen, ob der Stromkunde tatsächlich ein Haushalt ist. Deshalb ist ein Abgleich mit dem synthetischen Lastprofil notwendig: Jedem Zählpunkt wird vom Netzbetreiber ein Lastprofil zugeordnet. Drei synthetische Lastprofile sind Haushalten vorbehalten: H0, HA und HF. Natürliche Personen, deren Zählpunkten ein synthetisches Haushalts-Lastprofil zugeordnet ist, bekommen den Stromkostenzuschuss automatisch von der Stromrechnung abgezogen.
Wann bekomme ich meinen Stromkostenzuschuss?
Der Bundesregierung war es sehr wichtig, dass die Stromkostenbremse rasch und unbürokratisch wirkt, und zwar nicht erst bei der Jahresabrechnung, sondern bereits auf den Teilrechnungen. Mit den Energielieferanten ist vereinbart, dass sie den Zuschuss direkt aliquot auf den Teilzahlungen ab Dezember berücksichtigen.
Warum ist das besser als eine Auszahlung einer Strombeihilfe?
Der Bundesregierung war es sehr wichtig, dass die Stromkostenbremse die derzeit extrem hohe Inflation nicht weiter anheizt, sondern reduziert. Deshalb muss der Stromkostenzuschuss direkt am Strompreis wirken. Mit der Statistik Austria und Eurostat findet laufend eine Abklärung statt, wie der Abzug ausgestaltet werden sein muss, damit er in den VPI mit einberechnet wird.
Wird die Stromkostenbremse nicht noch weiter zum Energieverschwenden führen? Wo bleibt der Sparanreiz?
Durch die Deckelung ist jedenfalls ein Sparanreiz gegeben. Ausnahme könnten Haushalte sein, die deutlich weniger als 2900 kWh verbrauchen. Das Kontingent wurde jedoch so gewählt, dass die Differenzierung nach Haushaltsgrößen per Antrag erst bei Haushalten mit mehr als drei Personen nötig wird, weil für alle anderen ein ausreichend großzügiger Grundbedarf gedeckt ist. Damit wird die Zahl der notwendigen Anträge deutlich begrenzt (auf ca 700.000 Haushalte) und auch die Abwicklung deutlich erleichtert.
Single- oder Zweipersonenhaushalte bekommen alles, was sie verbrauchen, das ist doch ungerecht.
Single-Haushalte bekommen im Durchschnitt ihren kompletten Stromverbrauch zum Vorkrisenniveau. Diese Haushalte sind jedoch auch mit relativ höheren Fixkosten konfrontiert. V.a. Haushalte in Wien verbrauchen weniger Strom. Diese heizen jedoch überdurchschnittlich häufig mit Gas oder Fernwärme. Daher wirkt eine großzügigere Entlastung über die Strompreisbremse auch auf die Gesamtenergiekosten.
Wie kommt man auf das Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr?
Die Marktstatistik der E-Control weist Zahlen aus, wieviel Strom im letzten Jahr an Österreichs Haushalte abgegeben wurde. Die mittlere Abgabe je Endkunde beträgt im Österreich-Durchschnitt 3.849 kWh für das Jahr 2021. Diese Abgabe variiert regional stark. Während 2.900 kWh in Salzburg lediglich 58% der mittleren Abgabe je Endkunde ausmacht, sind es in Wien 106%. Bezogen auf den Österreich-Durchschnitt stellen 2.900 kWh pro Jahr 75% der mittleren Abgabe je Endkunde („ein Haushalt“, 3.850 kWh, 2021) im Jahr 2021 dar. Das Grundkontingent wurde von einem Durchschnittverbrauch von 3700 kWh berechnet, also knapp 80% von 3700 kWh – leicht unter der statistischen Endkundenabgabe des Jahres 2021. Damit wird ein zusätzlicher Sparanreiz gegeben.