„Für die Pendlerinnen und Pendler und für die Wirtschaft ist diese Entscheidung eine enorme Erleichterung“, betont Lumetsberger, Sprecher der ÖAAB-FCG Pendlerinitiative. „Nach einem langen und anspruchsvollen Verfahren liegt nun die notwendige Rechtssicherheit vor, um dieses zentrale Infrastrukturprojekt konsequent weiterzuführen.“
Die gerichtliche Bestätigung unterstreicht, dass das Projekt auf einer fundierten fachlichen und rechtlichen Grundlage basiert. In Zeiten zunehmend komplexer Genehmigungsverfahren ist es ein wichtiges Signal, wenn ein großes Infrastrukturvorhaben diese Hürden erfolgreich nimmt. Dies bestätigt, dass sorgfältige Planung und verantwortungsvolles Handeln der richtige Weg sind.
Aus Sicht der ÖAAB-FCG Pendlerinitiative handelt es sich bei der neuen Donaubrücke keineswegs um ein Prestigeprojekt, sondern um eine unverzichtbare Voraussetzung für Mobilität, wirtschaftliche Entwicklung und Lebensqualität in der Region. „Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind täglich auf eine leistungsfähige Donauquerung angewiesen. Verzögerungen, Umwege und Unsicherheiten kosten Zeit, Geld und Nerven – ein Zustand, der nicht dauerhaft tragbar ist“, so Lumetsberger.
Gleichzeitig weist die Pendlerinitiative auf den dringenden Bedarf effizienterer Genehmigungsverfahren hin. Um auch künftig wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wichtige Infrastrukturprojekte rascher Planungssicherheit erhalten. Hohe Umwelt- und Qualitätsstandards sind dabei unerlässlich, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass notwendige Vorhaben über Jahre hinweg blockiert werden.
Abschließend appelliert Lumetsberger an alle Beteiligten, das Projekt nun zügig voranzutreiben: „Die Entscheidung des Gerichts ist ein klares Signal für die Region. Jetzt gilt es, Tempo zu machen und den Menschen jene verlässliche Infrastruktur zu geben, die sie für ihren Arbeitsalltag dringend benötigen.“
