Maskenpflicht im Lebensmittelhandel muss sofort beendet werden.

Während die Maskenpflicht im nicht lebensnotwendigen Handel gefallen ist, wird diese unter anderem in Lebensmittelgeschäften beibehalten. Dabei leisten gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel seit Pandemiebeginn Außergewöhnliches und tragen seit mehr als 2 Jahren durchgehend FFP2-Maske. „Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Maskenpflicht in fast allen Lebensbereichen gefallen ist, nicht aber im Lebensmittelsektor“, kritisiert Cornelia Pöttinger, Fraktionsvorsitzende der AK-Fraktion FCG-ÖAAB.

Es braucht endlich eine Gleichstellung aller Handelsmitarbeiter.

Der Lebensmittelhandel ist jener Bereich, wo weiterhin die FFP2 Maskenpflicht gemäß COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung gilt. Nachdem aber die Zahl der Neuinfektionen sinken, ist es nun an der Zeit zu einer gewissen Normalität zurückzukehren und wieder die Eigenverantwortung der Menschen in den Mittelpunkt zu rücken.

Gerade mit den sich nähernden Sommermonaten steigen auch die Temperaturen, was nochmals das Arbeiten mit FFP2-Maske deutlich erschweren wird. Während also der Großteil der Lebensmittelbereiche wieder frei von Maske arbeitet, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden weiterhin FFP2-Maske tragen. Das kann eigentlich niemand mehr logisch erklären.

Trotz gelockerten Maßnahmen in allen europäischen Ländern halten derzeit nur noch wenige Staaten wie unter anderem Österreich an umfassenden Mund-Nasen-Schutz-Regulierungen im Lebensmittelhandel weiter fest. Angesichts möglicher Verschärfungen der Schutzmaßnahmen im Herbst wäre ein „Durchschnaufen“ im Lebensmittelhandel gerade jetzt sehr wichtig. „Wir müssen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im wahrsten Sinne des Wortes wieder Luft zum Atmen geben“, so Cornelia Pöttinger abschließend.

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Die AK-Fraktion FCG-ÖAAB fordert das Ende der Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen im Lebensmittelhandel.