„Verschenk kein Geld ans Finanzamt!“

„Was bringt mir die Abschaffung der kalten Progression?“ Für steuerliche Fragen wie diese, Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung und mehr steht am Mittwoch, 22.2.2023 von 14:00 bis 18:00 Uhr ein Steuerexperte des OÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB telefonisch für Fragen zur Verfügung. Unter der Nummer 0732 66 28 51 – 444 können sich Interessierte mit konkreten Fragestellungen zu ihrer Arbeitnehmerveranlagung melden. Man erhält praktische Infos und wertvolle Tipps, von den Neuerungen durch die Abschaffung der kalten Progression bis zu Steuerabsetzbeträgen, Abschreibemöglichkeiten, steuermindernden Ausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen.

„Gerade Familien mit Kindern, Alleinverdiener, Lehrlinge, Personen mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen oder Jobwechsler können sich beim Steuerausgleich oft bares Geld vom Finanzamt zurückholen“, so ÖAAB Landesobfrau Christine Haberlander.
Haberlander lädt alle Interessierten ein, das Service zu nutzen: „Neben der Durchsetzung der politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt und die Förder- und Unterstützungsangebote ändern sich laufend. Daher ist es uns wichtig, zu informieren, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Vorteile optimal nutzen können!“ So gibt es im Rahmen des Steuertelefons auch Auskunft zu Fragen rund um die automatische Arbeitnehmerveranlagung, zur Negativsteuer oder zur Grundfrage, ob jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung machen soll. Der Experte hat auch Informationen rund um die Abschaffung der kalten Progression.

Neuerungen 2023
Die Kalte Progression, also die schleichende Steuererhöhung, wurde nach jahrzehntelanger innenpolitischer Diskussion mit Anfang 2023 abgeschafft. Die Menschen spüren das bereits in der Geldtasche. Zudem wurden die Familien- und Sozialleistungen wie zum Beispiel die Familienbeihilfe oder das Kinderbetreuungsgeld erhöht und werden künftig automatisch angehoben. Wie sich die Abschaffung der Kalten Progression auf Sie persönlich auswirkt, können sie unter https://finanzrechner.at/kalte-progression ausrechnen. Alle Neuerungen 2023 wurden übersichtlich in einer umfangreichen ÖAAB-Broschüre zusammengefasst, diese und viele weitere Broschüren finden Sie hier.

Service-Tipps via WhatsApp
Gleichzeitig mit dem Steuertelefon bietet der ÖAAB Oberösterreich auch weiterhin die Möglichkeit seine Service- und Fachfragen via Whats-App-Nachricht am Smartphone an den Arbeitnehmerbund zu richten. So funktioniert es: Einfach die Nummer 0664 80762 444 im Handy speichern und die sozial- oder arbeitsrechtliche Frage mittels WhatsApp direkt an diese Handynummer senden. Darüber hinaus steht für laufende steuerliche Anliegen und Fragestellungen die E-Mail-Adresse hermueller@ooe-oeaab.at zur Verfügung. Das Team des ÖAAB bemüht sich rasch um eine fachkundige Antwort.

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Landesobfrau LH-Stv. Christine Haberlander und Servicereferent Mario Hermüller mit der neuen ÖAAB-Broschüre.