Ab 1. Jänner 2023: Mehr Geld im Börserl!

Ab 2023 bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto im Geldbörserl. Dafür sorgen die zwei historischen Meilensteine, die wir im Parlament beschlossen haben: Das Aus für die schleichende Steuererhöhung und die Indexierung der Sozialleistungen. Die neuen Werte finden Sie hier.

Die Bundesregierung setzt alles daran, den Menschen durch die aktuelle Krise mit Ausgleichsmaßahmen zu helfen. Dabei stehen kurzfristige aber auch langfristige Konzepte im Mittelpunkt. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits gesetzt, um die Menschen zu entlasten, dazu gehören beispielsweise die Energiekostenbremse, die vielen Einmalzahlungen für die verschiedenen Gruppen, der Energiegutschein, aber auch – und das sind wohl die nachhaltigsten Instrumente, um direkt gegen die Inflation zu arbeiten - die Abschaffung der Kalten Progression und die Valorisierung der Sozialleistungen. Diese zwei historischen Meilensteine bringen ab 1. Jänner 2023 mehr Geld ins Börserl. 

Abschaffung der Kalten Progression 
Stark vereinfacht meint der Ausdruck „Kalte Progression“: Obwohl man eine Gehaltserhöhung bekommen hat, kann man sich weniger leisten als davor. Schuld an diesem Phänomen sind zwei Faktoren: Die Steuerprogression - je mehr Gehalt man verdient, desto höher klettert der Steuersatz - und die Inflation. Die Bundesregierung schafft diese „heimliche Steuererhöhung“ mit Jahreswechsel ab. Damit wird nun das umgesetzt, was jahrzehntelang versprochen wurde. 

Die Details
Zwei Drittel der Einnahmen durch die Kalte Progression werden automatisch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurückfließen. Ein Drittel wird für Entlastungsmaßnahmen verwendet und kommt kleinen und mittleren Einkommen zugute. Auch die folgenden Frei- und Absetzbeträge werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht: Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag samt zugehöriger Einschleifgrenzen, Pensionistenabsetzbetrag samt zugehöriger Einschleifgrenzen und die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus. 

Steuersatz

Tarifgrenze bisher

Tarifgrenze ab 2023

prozentuelle Erhöhung der Tarifgrenze

0 Prozent

bis 11.000 Euro

bis 11.693 Euro

+ 6,3 Prozent

20 Prozent

bis 18.000 Euro

bis 19.134 Euro

+ 6,3 Prozent

30 Prozent

bis 31.000 Euro

bis 32.075 Euro

+ 3,47 Prozent

41 Prozent

bis 60.000 Euro

bis 62.080 Euro

+ 3,47 Prozent

48 Prozent

bis 90.000 Euro

bis 93.120 Euro

+ 3,47 Prozent

50 Prozent

ab 90.000 Euro

ab 93.120 Euro

+ 3,47 Prozent

55 Prozent

ab 1 Mio. Euro

ab 1 Mio. Euro

0 Prozent

 

Valorisierung der Sozialleistungen
Gemeinsam mit der Abschaffung der Kalten Progression gibt’s auch bei den Sozial- und Familienleistungen mehr Gerechtigkeit. Ab 1. Jänner 2023 werden auch die Sozialleistungen valorisiert, d.h. automatisch an die Inflation angepasst. Damit bleibt denen, die es brauchen, unterm Strich mehr Geld.

Die Details:

Familienbeihilfe ab 1.1.2023

Alter des Kindes

2022

ab 2023

ab Geburt

114 Euro

120,60 Euro

ab 3 Jahren

121,90 Euro

129,00 Euro

ab 10 Jahren

141,50 Euro

149,70 Euro

ab 19 Jahren

165,10 Euro

174,70 Euro

erhöhte Familienbeihilfe
(für erheblich behinderte Kinder)

155,90 Euro

164,9 Euro

 

Geschwisterstaffel ab 1.1.2023

 

2022

ab 2023

2 Kinder

7,10 Euro

7,50 Euro

3 Kinder

17,40 Euro

18,40 Euro

4 Kinder

26,50 Euro

28,00 Euro

5 Kinder

32,00 Euro

33,90 Euro

6 Kinder

35,70 Euro

37,80 Euro

7 Kinder +

52,00 Euro

55,00 Euro

 

Mehrkindzuschlag ab 1.1.2023
Der Mehrkindzuschlag ab dem 3. Kind wird von 20 Euro auf 21,20 Euro erhöht 

Kinderabsetzbetrag ab 1.1.2023
Der Kinderabsetzbetrag wird von 58,40 Euro auf 61,80 Euro pro Kind und Monat angehoben

Schulstartgeld ab 1.1.2023
Das Schulstartgeld wird statt wie bisher 100 Euro ab 2023 105,80 Euro betragen. Und die Auszahlung findet künftig im August statt im September statt.

Kinderbetreuungsgeld ab 1.1.2023
Das Kinderbetreuungsgeld steigt - je nach ausgewähltem Modell - ab Januar 2023 um 5,24 Prozent an.
Grundvariante Kinderbetreuungsgeld: Statt täglich 33,88 Euro künftig 35,85 Euro 
Einkommensabhängiges KBG: Statt täglich maximal 66,00 Euro künftig maximal 69,83 Euro.

Familienzeitbonus ab 1.1.2023
Der Familienzeitbonus für Väter, die sich nach der Geburt um das Kind kümmern,  wird von 22,60 Euro täglich ab Januar 2023 auf 23,91 Euro pro Tag angehoben.

Studienbeihilfe ab 1.9.2023
Die Studienbeihilfe wurde bereits mit 1. September – und damit rechtzeitig vor Studienbeginn - um 8,5 bis 12 Prozent erhöht. Die Höchstbeihilfe liegt seit September bei 923 Euro pro Monat. Ab September 2023 wird die Studienbeihilfe um 5,8 Prozent angehoben.

Schülerbeihilfe ab 1.9.2023
Die Schulbeihilfe, die Heimbeihilfe sowie die Fahrtkostenbeihilfe werden rückwirkend mit September 2022 um 12 Prozent erhöht.
Der Grundbetrag für die Schulbeihilfe steigt von 1.356 Euro auf 1.520 Euro. Der Grundbetrag für die Heimbeihilfe steigt von 1.656 Euro auf 1.856 Euro. Der Grundbeitrag der Fahrtkostenbeihilfe steigt von 126 Euro auf 142 Euro. 
Ab September 2023 – mit Start des neuen Schuljahres - wird die Schülerbeihilfe um 5,8 Prozent angehoben.

Weitere Valorisierungsautomatik
Auch Bezieherinnen und Bezieher von Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld und vom Umschulungsgeld profitieren von der Valorisierung dieser Sozialleistungen. Bereits jetzt wurden die Pensionen, das Pflegegeld, die Ausgleichzulage und die Sozialhilfe jährlich an die Inflation angepasst.

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