„Am 32. Dezember ist es zu spät!"

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen finanzielle Vorteile oft aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. ÖAAB-Servicereferent Mario Hermüller: „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB.“

Folgende finanzielle Unterstützungsleistungen können bis 31. Dezember 2021 beantragt werden:

Arbeitnehmerveranlagung für das Arbeitsjahr 2016
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2016 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendlerjahr 2020
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 177 und 342 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen automischen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe auch Personen im Zusammenhang mit einer Um- und Nachschulung, bei Überbrückungsmaßnahmen durch das Arbeitsmarktservice, Besuch einer Berufsschule oder Vergleichbarem, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2020 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ längstens bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres – also bis Ende 2021 – beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden pro Tag. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag zusätzlich eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2021 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at


Weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, die bis Ende des Jahres 2021 beantragt werden sollten:

Sanierungsscheck für Private 2021/2022
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach Klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent führen. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümern, Bauberechtigten oder Mietern eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingereicht werden. Details online auf www.umweltfoerderung.at

„Raus aus Öl und Gas“-Förderung bis 31.12.2022
Förderungsfähig ist die Umstellung eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) im privaten Wohnbau auf ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert. Online Registrierungen sowie die Einreichung von Förderanträgen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Details online auf www.umweltfoerderung.at

Förderaktion „E-Mobilität für Private“
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-PKW-Typen der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder, E-Transporter und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus auch E-Ladeinfrastruktur. Beim PKW muss die vollelektrische Reichweite mindestens 50 km betragen. Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro dabei nicht überschreiten. E-Fahrräder (E-Bikes) können nicht gefördert werden. Die Förderung beträgt zwischen 450 bis 3.000 Euro. Die Antragsstellung ist ausschließlich online möglich. Entsprechende Registrierungen hierfür können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2022 eingebracht werden. Nach erfolgter Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen ein Antrag gestellt werden.
Achtung: Innerhalb dieser 24 Wochen müssen auch die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein. Details online auf www.umweltfoerderung.at

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