Am 32. Dezember ist es zu spät!

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit nicht aus. Der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB hat sich zum Ziel gesetzt, besonders auf wichtige Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die nur mehr bis 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt werden können. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt – das heißt, wer Anträge postalisch verschickt, muss mehrere Tage Postweg einkalkulieren. Servicereferent Mario Hermüller „Neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele steht die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB."

Folgende Förderungen können bis 31. Dezember 2019 beantragt werden:

Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendlerjahr 2018
Alle oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz eine einfache Wegstrecke von mindestens 25 Kilometer zurücklegen, erhalten je nach Entfernung zwischen 168 und 325 Euro. Wenn eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird, gibt es einen automischen Öko-Bonus in der Höhe eines 30-prozentigen Zuschlages. Das steuerpflichtige Einkommen darf im Beantragungsjahr 26.000 Euro nicht übersteigen. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.600 Euro. Die Antragstellung ist auch online auf www.ooe.gv.at möglich. Das Land Oberösterreich gewährt diese Beihilfe, trotz Freifahrtmöglichkeit, auch Lehrlingen und Praktikanten, wenn die Arbeitsstätte oder die Berufsschule mehr als 25 Kilometer vom Wohnsitz entfernt liegen.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
Lehrlinge, die nicht unentgeltlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren können oder zu Fuß über zwei Kilometer zur nächsten Einstiegshaltestelle zurückzulegen haben, erhalten für Wegstrecken bis 10 Kilometer 5,10 Euro pro Monat bzw. bei über 10 Kilometern Entfernung 7,30 Euro pro Monat an Fahrtenbeihilfe. Anträge für 2018 sind vom Familienbeihilfenbezieher mit dem „Beih94-Formular“ beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

Schul- und Heimbeihilfe des Bundes
Schulbeihilfe erhält man beim Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe. Es gibt einen Grundbetrag von 1.130 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Bereits ab der neunten Schulstufe kann man beim Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule Heimbeihilfe beantragen, wenn Hin- und Rückweg nicht zumutbar sind und der Schüler oder die Schülerin deshalb außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnt. Als unzumutbar gelten Wegzeiten über zwei Stunden. Es gibt einen Grundbetrag von 1.380 Euro, der in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert wird. Diese kann unter www.schulbeihilfenrechner.at errechnet werden. Sobald eine Heimbeihilfe gewährt wird, erfolgt ohne eigenen Antrag zusätzlich eine automatische Auszahlung der Fahrtkostenbeihilfe in der Höhe von jährlich 105 Euro. Antragstellung für das laufende Schuljahr bis 31.12.2019 unter schuelerbeihilfen.bmbf.gv.at.

Arbeitnehmerveranlagung für das Arbeitsjahr 2014
Bis 31. Dezember kann man noch rückwirkend für das Arbeitsjahr 2014 den so genannten „Steuerausgleich“ durchführen. Vor allem für Pendler, Familien, bei Weiterbildungen oder für Personen mit hohen Krankheitskosten gibt es bei der Arbeitnehmerveranlagung bares Geld zu holen. Auch Lehrlinge und Geringverdiener haben die Möglichkeit auf eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen! Abwicklung via www.finanzonline.at oder mittels des Formulars „L1“ beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

Reparaturbonus des Landes Oberösterreich
Bis 31. Dezember 2019 gibt es für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogroß- und Elektrokleingeräten durch einen im „Reparaturführer“ angeführten Gewerbebetrieb eine Förderung im Ausmaß von 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 100 Euro. Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten mit einem Rechnungsdatum ab 3. September 2018. Informationen und das Antragsformular bekommt man auf www.ooe.gv.at.

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