Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Arbeitsrecht

Österreich befindet sich aufgrund der raschen Ausbreitung des Coronavirus in einer Ausnahmesituation. „Bitte halten Sie sich an die von der Bundesregierung verordneten Maßnahmen! All das dient dem Erhalt unser aller Gesundheit, vor allem aber der Gesundheit unserer älteren Mitmenschen“, appelliert ÖAAB-Landesobmann August Wöginger.

Der ÖVP-Klubobmann weiters: „Ein besonderes Danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, im Lebensmittelhandel oder bei den Einsatzorganisationen und allen weiteren Bereichen, die die notwendige Daseinsvorsorge und die öffentliche Sicherheit aufrecht erhalten!“

Nur offiziellen Informationen vertrauen!

„Leider sind derzeit viele Falschinformationen – vor allem in den Sozialen Medien - im Umlauf, die verharmlosen oder Panik erzeugen sollen. Deshalb bitte nur offiziellen Informationen der Regierung und des Einsatzstabes vertrauen, die ihre Infos laufend aktualisieren“, weist ÖAAB-Landessekretär Wolfgang Brandstätter auf ein Problem hin.

  umfassende Informationen des Sozialministeriums rund um das Coronavirus

 Informationskampagne der Bundesregierung „Schau auf dich. Schau auf mich.“

 aktuelle Informationen des Landes Oberösterreich

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

In der aktuellen Ausnahmesituation ergeben sich viele Fragen zum Arbeitsrecht, zum Beispiel rund um die Themen Dienstfreistellung, Home-Office oder Dienstreisen. Der ÖAAB verweist hier auf die Zusammenfassungen des Bundesministeriums für Arbeit, der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft, die von den Experten laufend aktualisiert werden.

 Zusammenfassung des Arbeitsministeriums

 Informationen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes

 Plattform www.jobundcorona.at

Maßnahmen der Bundesregierung und Beschlüsse im Nationalrat

  • Ausgangsbeschränkung (mit Ausnahme Berufsarbeit, notwendige Besorgungen und Hilfe anderer Menschen)
  • Gasthäuser, Restaurants, Bars und Cafés haben ab Dienstag gänzlich geschlossen, nur noch Lieferservices dürfen aufrechterhalten werden
  • Geschäfte – ausgenommen dem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Post, Banken, Tankstellen und andere für die Grundversorgung notwendige Geschäfte – sind ab Montag geschlossen
  • Veranstaltungen werden gänzlich untersagt (an keinem Ort sollen sich mehr als 5 Menschen treffen)
  • Schülerinnen und Schüler und Kindergarten-Kinder sollen zu Hause bleiben (Betreuungsmöglichkeiten bleiben erhalten)
  • Besuchsverbote in den Spitälern (Ausnahme Kinder- und Palliativpatienten)
  • Einführung einer neuen Regelung für Kurzarbeit in Betrieben

FAQ Corona Kurzarbeit

  • Einführung der Möglichkeit für bis zu 3 Wochen Sonderurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten
  • Verlängerung und Mobilisierung von Zivildienern, um potenzielle Engpässe in der Pflege zu verhindern
  • Sport-/Spielplätze und Parks werden geschlossen
  • darüber hinaus werden die Einreisebestimmungen verschärft, die meisten Flugverbindungen eingestellt, Grenzkontrollen eingeführt und ausgewählte Gemeinden in Westösterreich unter Quarantäne gestellt

ÖAAB-Veranstaltungen in den Gemeinden und Betrieben absagen!

Es ist von ganz großer Bedeutung, die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten und die sozialen Kontakte auf das Allernotwendigste zu reduzieren. Es sind daher alle ÖAAB-Veranstaltungen und Sitzungen auf Orts- und Betriebsebene, die bis Ostern geplant sind, abzusagen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Auch die im Frühjahr in vielen Gemeinden geplanten Sandkasten-Füllaktionen bitten wir vorerst nicht durchzuführen!

ÖAAB-Landesbüro nur telefonisch erreichbar.

Auch der Bürobetrieb des ÖAAB Oberösterreich wird auf das absolute Mindestmaß reduziert. Im ÖAAB-Büro findet ab Montag, 16. März bis auf Weiteres kein Parteienverkehr mehr statt. Das ÖAAB-Team steht bei Fragen und Anliegen unter der Telefonnummer 0732 66 28 51 oder per E-Mail an oeaab@ooe-oeaab.at zur Verfügung.

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