Mütter, die sich noch in Elternkarenz befinden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, werden rund um die Geburt eines weiteren Kindes künftig Sonderwochengeld erhalten. Wie das normale Wochengeld wird es grundsätzlich acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt des Kindes gebühren – und zwar in Höhe des erhöhten Krankengeldes, dieser Beschluss erfolgte diese Woche im Nationalrat. Gleichzeitig werden die betreffenden Mütter ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert.
„Eine Resolution, wo wir genau das gefordert haben, wurde von der ÖAAB-FCG Fraktion im November 2023 in der AK-Vollversammlung eingebracht. Deshalb freut es mich ganz besonders, dass diese Gesetzeslücke bzw. „Wochengeldfalle" nun beseitigt wurde!“ so die Fraktionsvorsitzende Cornelia Pöttinger.