Der OÖVP-Arbeitnehmerbund hat sich, gemeinsam mit der ÖAAB-FCG-Arbeiterkammerfraktion, auch immer dafür stark gemacht, den Unfallversicherungsschutz beim Arbeiten zu Hause dauerhaft sicherzustellen und eine Möglichkeit zu schaffen, Kosten für den Heimarbeitsplatz steuerlich geltend machen zu können. Beide Punkte sind ebenfalls erfüllt.
Für die geschäftsführende ÖAAB-Obfrau in Oberösterreich ist auch sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Tätigkeitsbereichen, für die das Arbeiten von zuhause oder unterwegs nicht möglich ist, nicht benachteiligt werden. „Das war und ist mir weiterhin wichtig, um nicht mit einem an sich guten Instrument für eine Missstimmung in der Arbeitnehmerschaft zu sorgen“, so Christine Haberlander abschließend.