Viele arbeiterkammerumlagepflichtige Arbeitnehmer und ihre Familien sind durch Gehaltseinbußen aufgrund von Kurzarbeit oder plötzliche Arbeitslosigkeit in eine schwierige finanzielle Situation geraten. Den Betroffenen muss auch durch die Arbeiterkammer selbst unbürokratisch und rasch geholfen werden. Die Vermögensbilanz der AK Oberösterreich weist Rücklagen in der Höhe von 32 Millionen Euro aus. „Wann, wenn nicht jetzt, in der größten Gesundheits- und Wirtschaftskrise, sollte das angesammelte Geld gezielt für Arbeitnehmerfamilien in Not eingesetzt werden“, so Fraktionsvorsitzende Cornelia Pöttinger. „Als Vorbild kann man die in den Kammern in Tirol und Vorarlberg gesetzten Maßnahmen heranziehen. In den beiden Bundesländern gibt es bereits eine unbürokratische Soforthilfe mit Härtefonds, haftungsgestützten Kleinkrediten und einem Wohnkostenzuschuss.“ Geht es nach dem ÖAAB und FCG muss auch die Arbeiterkammer in Oberösterreich im eigenen Wirkungsbereich - ergänzend zu den von den Sozialpartnern erarbeiteten und auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen - alle Möglichkeiten ausschöpfen, um in Not geratene Arbeitnehmerfamilien zu unterstützen.
Homeoffice-Offensive
Die Coronakrise und die damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen haben zu einer massiven Zunahme an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geführt, die von zu Hause aus ihre Arbeit erledigen. Neben der Verminderung der COVID-19-Ansteckungsgefahr während der Coronakrise bringt Homeoffice eine Reihe von dauerhaft geltenden Vorteilen mit sich. Studien haben bei Einführung von Homeoffice auch höhere Produktivität, weniger Krankenstände und eine Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit festgestellt. „Telearbeit erspart stundenlanges Pendeln oder mühevolle Terminplanung, zudem können familiäre Verpflichtungen und der Job einfacher koordiniert werden“, erklärt die Hilfswerk-Betriebsratsvorsitzende. „Oft sind die Kosten für die Einrichtung der Telearbeitsplätze, die per Gesetz der Arbeitgeber zu tragen hat, ein Hinderungsgrund für Homeoffice-Vereinbarungen. Es ist daher auch im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, eine Unterstützungsleistung der Arbeiterkammer zu den Einrichtungskosten von Telearbeitsplätzen zu schaffen. Das soll die Motivation für die Betriebe erhöhen, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen.“ Für diese Maßnahme dient die AK Steiermark als Vorbild.
Weitere Anträge und Resolutionen des Team ÖAAB-FCG an die AK-Vollversammlung:
- Weiterführung von eMedikation und eRezept, die seit Beginn der Coronakrise möglich sind
- die bessere Anrechnung von Erreichbarkeitszeiten bei der Berechnung der Schwerarbeitspension
„Insgesamt hoffen wir auf eine sachliche Diskussion in der AK-Vollversammlung und endlich einmal ein Abstimmungsverhalten bei dem das Wohl der Arbeitnehmer im Land im Vordergrund steht“, so die ÖAAB-FCG-Fraktionsvorsitzende Pöttinger. „Das Verhalten der Mehrheitsfraktion und der Umgang mit den Anträgen und Resolutionen nach der letzten Vollversammlung, lassen jedoch anderes vermuten.“