ÖAAB-FCG und FPÖ-FA fordern gemeinsam eine umfassende Reform der Arbeiterkammerwahl!

In der Arbeiterkammer Vollversammlung vom 23.05.2023 in Linz brachten das Team ÖAAB-FCG und die Freiheitlichen Arbeitnehmer FPÖ-FA gemeinsam ein Reformpaket zur Arbeiterkammer Wahl ein. Die erste Resolution beinhaltete die Forderung, dass Lehrlinge ein automatisches Wahlrecht bei der AK-Wahl haben. Bis heute müssen sich Lehrlinge im Vorfeld der AK-Wahl extra hineinreklamieren um in der Folge bei der AK-Wahl überhaupt teilnehmen zu können, was als nicht mehr zeitgemäße bürokratische Hürde zu sehen ist.

Eine weitere Resolution ist eine umfassende Reform der Wahldurchführung. Bisher begann die AK-Wahl in Tirol im Jänner, endete in der Steiermark im April und zog sich so quer durch Österreich über Monate, wodurch die Wahl in der öffentlichen Aufmerksamkeit kaum Beachtung fand und sich in der permanent sinkenden Wahlbeteiligung zeigte. Die Fraktionen ÖAAB-FCG und FPÖ-FA fordern eine österreichweite AK-Wahl an einem Wahltag auf den Gemeinden bzw. über Wahlkarten analog wie bei einer Nationalratswahl. Damit wäre auch die Wahldurchführung in Betrieben (Betriebswahlsprengel) beendet, die in der Vergangenheit ohnehin immer wieder von undemokratischen Wahlritualen überschattet war. Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzzone bei Wahllokalen, mangelnder Sichtschutz bei Wahlhandlung oder die Verteilung von Wahlgeschenken im Wahllokal sind undemokratische Vorfälle, die bei Wahlen in Betrieben – weitgehend von Betriebsräten durchgeführt – immer wieder bekannt wurden. Auch die Beschränkung der Möglichkeit zur Besetzung von allen Wahllokalen, weil manche Firmen – wie beispielsweise bei der AK-Wahl 2019 konkret die VOEST in Linz – unter Berufung auf das Hausrecht korrekt nominierten Wahlbeobachtern den Zutritt ins Werk verwehren, weil sie betriebsfremden Personen sind, wäre damit abgestellt.

Die dritte Resolution beinhaltet Fairness und Transparenz bei der AK-Wahl analog dem auf bundespolitischer Ebene geltenden Transparenzgesetz. Es ist absolut inakzeptabel, dass der AK-Präsident, der in Oberösterreich gleichzeitig Spitzenkandidat der wahlwerbenden FSG Liste ist, auf durch Pflichtbeiträgen finanzierten allgemeinen AK-Werbemitteln abgebildet ist. Würde umgekehrt beispielsweise der oberösterreichische Landeshauptmann, der ja auch Spitzenkandidat der ÖVP ist, bei einer Landtagswahl als einziger auf durch die Allgemeinheit finanzierten Werbekampagne zu sehen sein, wäre der Aufschrei – besonders jener der Sozialdemokraten – sehr laut.

„Wir bedauern die ablehnende Haltung der Mehrheitsfraktion FSG. Das regelrechte reflexartige Ablehnen der AK-Wahlreform samt Beendigung der Wahldurchführung in Betrieben wirft die Frage auf, ob es sich möglicherweise da nicht nur um vereinzelte bekanntgewordene Verstöße gegen allgemein geltende Wahlgrundsätze handelt? Das Ablehnen der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter einer Transparenzforderung, die auf politischer Ebene nicht mehr wegzudenken ist, zeigt die demokratiegefährdende Haltung der FSG zu Fairness und Transparenz. Dass selbst die bürokratische Hürde für Lehrlinge, um an der AK-Wahl automatisch teilnehmen zu können, nur dem Vorstand zugewiesen wurde, deutet darauf hin, dass sich die Mehrheitsfraktion mit Händen und Füßen gegen Modernisierung und Entbürokratisierung wehrt. Wir werden uns aber weiterhin in aller Deutlichkeit für Fairness, Demokratie, Modernisierung und Transparenz im Sinne aller Arbeitnehmer, die die AK immerhin mit ihren Pflichtbeiträgen finanzieren, einsetzen,“ kündigen die Fraktionsobfrau des Team ÖAAB-FCG, AK-Vorstand Cornelia Pöttinger und der Landesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer, AK-Vorstand Mag. Gerhard Knoll entschlossen an.

AK-Vollversammlung_202305.jpg
Cornelia Pöttinger, Fraktionsobfrau des Team ÖAAB-FCG und Gerhard Knoll, Landesobmann der Freiheitlichen Arbeitnehmer fordern eine umfassende Reform der Arbeiterkammerwahl.