Derzeit beträgt das amtliche Kilometergeld 42 Cent und ist als Entschädigung pro gefahrenen Kilometer zu verstehen. Darin enthalten sind neben den Anschaffungs- und Treibstoffkosten auch die Kfz-Steuer, die Kosten für alle Versicherungen, für das Service, für die Reparaturen und natürlich auch die Parkgebühren sowie Straßenmauten und die Autobahn-Vignette. Das amtliche Kilometergeld in den Reisegebührenvorschriften ist aber nicht nur für den öffentlichen Dienst relevant. Seine Höhe definiert die Steuerfreigrenze auch für das Kilometergeld, das im Kollektivvertrag oder in betrieblichen und individuellen Vereinbarungen ausgehandelt wird.
Mit diesem Kilometergeld-Satz sind sämtliche Ausgaben für die Kosten der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters pauschal abgedeckt. Dieser Betrag wurde zuletzt 2008 angehoben. Laut ÖAMTC müsste aber das amtliche Kilometergeld schon seit 2017 um mindestens 15 Prozent mehr ausmachen. Das heißt, bei durchschnittlich 15.000 Jahreskilometern mit 42 Cent zahlt derzeit der oder der oder die betroffene FahrzeughalterIn fast 1.000,- Euro dazu. Wenn man faire Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen möchte, müssen jedenfalls die anfallenden Kosten durch das Kilometergeld gedeckt sein. Derzeit weißt dieses aber einen schmerzhaften Fehlbetrag im Haushaltseinkommen auf und wird dazu führen, dass viele Betroffene ihr Fahrzeug nicht mehr für den Dienstgebrauch zur Verfügung stellen werden.
ÖAAB-Landesobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander und LAbg. Dr. Peter Csar, Obmann der Personalvertretung des Landes OÖ fordern daher die Bundesregierung auf, eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes auf 50 Cent zu veranlassen sowie die Indexierung des Kilometergeldes wieder einzuführen.