„In OÖ arbeiten wir dafür, dass die Gesundheitsversorgung gut und stark bleibt, vor allem weil wir wissen, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Daher kommt der Pflege eine besondere Bedeutung zu, die nicht durch das einmalige Drehen an einer einzelnen Schraube gelöst werden kann. Vielmehr bedarf es kontinuierlicher Anstrengungen, um zu einer Lösung zu kommen. Entscheidend ist, dass der Mensch und nicht die Prozesse im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. Ich begrüße das vorgestellte Pflegepaket des Bundes als einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich erwarte mir davon einen positiven Impuls insbesondere für die Attraktivität der Ausbildung und des Berufsbildes in den Krankenhäusern. Dies alles kommt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Patientinnen und Patienten zu Gute“, so Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander zum Pflegepaket des Bundes, welches in OÖ auch so umgesetzt wird.
Das Reformpaket ist ein starkes Bekenntnis zur Absicherung der Pflege und Betreuung sowie Würdigung der Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit steht die Pflege ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung. Klar ist: Pflege braucht die gemeinsame Kraftanstrengung zwischen Bund, Länder und Gemeinden.
Finanzielle Anreize tragen zur Attraktivierung bei
Besonders begrüßt werden die geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen während der Ausbildung bzw. der Gehaltsbonus für Mitarbeiter/innen. Pflegende Angehörige sollen ebenfalls mit einem Angehörigenbonus finanziell unterstützt werden. Ob diese Maßnahmen am Ende auch wirken werden, wird von der genauen Ausgestaltung der Maßnahmen abhängen. Die Ausgestaltung gilt es im nächsten Schritt zu verhandeln. Das Land Oberösterreich und die Gemeinden, die einen wesentlichen Teil der Finanzierung tragen, werden sich jedenfalls aktiv in die Umsetzung der präsentierten Maßnahmen einbringen.
Hier alle 20 Maßnahmen:
- Bundeszuschlag für Beschäftigte
Der Bund stellt zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 insgesamt 520 Millionen Euro für die Erhöhung der Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten und Pflegefachassistentinnen/Pflegefachassistenten zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus. Die Verteilung der Mittel wird mit den Ländern und Sozialpartnern sichergestellt. Dieser Gehaltsbonus ist zunächst auf zwei Jahre befristet, bis andere notwendige Entlastungsmaßnahmen greifen. - Entlastungswoche Pflege
Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegeassistenz, der Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. - Nachtschwerarbeit
Alle Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege erhalten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben. - Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte (AuslBG/AuslBVO)
In Zukunft erhalten Pflegekräfte deutlich mehr Punkte für eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das bedeutet Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot–Karte für Pflegekräfte. Gleichzeitig werden auch für 40- bis 50-Jährige Punkte in der Kategorie Alter ermöglicht. - Ausbildungsfonds
Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von zumindest 600 Euro pro Monat für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Fachhochschulen. Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro für ihre Praktikumszeiten. Der Bund stellt den Ländern zu diesem Zweck insgesamt 225 Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung, um zwei Drittel der so entstehenden Kosten abzudecken. Das dritte Drittel haben die Länder zu tragen. - Pflegestipendium
Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder an einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege teilnehmen, erhalten ab 1. September 2023 ein Pflegestipendium. Das Pflegestipendium wird zumindest 1.400 Euro pro Monat betragen. - Entfristung Pflegeassistenz
Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten dürfen weiterhin unbefristet in Krankenanstalten tätig sein. Das vorgesehene Auslaufen der Tätigkeit ab 1.1.2025 ist aufgrund des hohen Personalbedarfs nicht zielführend. Die Bestimmung wird daher gestrichen. - Kompetenzerweiterungen
Erweiterte Kompetenzen für Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz: Ab- und Anschließen laufender Infusionen – ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen. - Lehre für Assistenzberufe in der Pflege
Neben einer schulischen Ausbildung im Bereich Pflege wird es – vorerst als Modellversuch – in ganz Österreich eine Pflegelehre geben. Die Lehre wird vier bzw. drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz enden. Er ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger an einer Fachhochschule. Im vierten Lehrjahr wird es eine Lehrlingsentschädigung von etwa 1.500 Euro geben. - Überführung der Schulversuche für Pflegeberufe ins Regelschulwesen
Im Rahmen eines Schulversuchs an 15 Standorten werden an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen seit 2020/21 österreichweit insgesamt rund 600 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird der Start dieser neuen Ausbildungsform zu Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA) regulär ermöglicht und ein nahtloser Übergang sichergestellt. - Erleichterungen bei Nostrifikation
Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen wird deutlich vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert. Die hohen Qualitätsstandards bleiben sichergestellt. Pflegekräfte erhalten die Möglichkeit, als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz tätig zu werden, bis die Nostrifikation abgeschlossen ist. - Durchlässigkeit erhöhen
Es wird ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen. Menschen in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende und/oder kompetenzerweiternde Ausbildung absolvieren. - Pflegekarenzgeld
Künftig wird ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von drei Monaten bestehen, sofern eine solche Vereinbarung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Berücksichtigung findet. Die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld wird auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Zusätzlich wird die Frist zur Antragstellung bei noch laufender Pflegekarenz auf bis zu zwei Monate verlängert. - Zuwendungen für die Ersatzpflege
Für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege der Angehörigen bzw. des Angehörigen verhindert sind. Bisher war dies in der Regel erst nach sieben Tagen der Fall. - Pflegekurse für pflegende Angehörige
Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ermöglicht. - Ausweitung des Angehörigengesprächs
Künftig erfolgt eine erneute Ausweitung des kostenlosen Angehörigengesprächs auf fünf Gesprächstermine. - Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld
Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wird die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe künftig entfallen. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten. - Erschwerniszuschlag
Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. - Angehörigenbonus
Ab dem Jahr 2023 und ab Pflegestufe 4 erhalten selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung von 1.500 Euro. Das gilt für die Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet. - Förderung der 24h-Betreuung
Durch eine Verbesserung der arbeitsrechtlichen Bedingungen soll eine Attraktivierung der unselbstständigen Beschäftigung der 24h-Betreuung geschafft werden. Die selbstständige 24h-Betreuung ist davon unberührt und bleibt zusätzlich bestehen. Ein konkretes Modell wird gemeinsam mit Sozialpartner und Stakeholdern erarbeitet und soll im Herbst 2022 umgesetzt werden.