„Wie komme ich zum Familienbonus?“ Für steuerliche Fragen wie diese und mehr richtet der OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB am Montag, 20. Jänner 2020 eine telefonische Hotline ein. Von 16 bis 18 Uhr steht unter 0732 662851-444 ein Steuerexperte mit Rat und Hilfe zur Seite. Ein besonderer Schwerpunkt ist diesmal der Familienbonus Plus, der 2020 erstmal im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bezogen werden kann. „Verschenken Sie kein Geld ans Finanzamt! Holen Sie sich praktische Infos zur Arbeitnehmerveranlagung, Tipps zu Steuerabsetzbeträgen, Abschreibemöglichkeiten, steuermindernden Ausgaben, Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen“, lädt ÖAAB-Landessekretär Wolfgang Brandstätter zur Nutzung der Hotline ein.
Der Familienbonus in der Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kind, der cash-wirksam von der Steuerlast abgezogen wird, kann grundsätzlich auf zwei Arten in Anspruch genommen werden. Monatlich im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder ab sofort im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019. Dazu benötigt man die Beilage „L 1k“. Kompliziertere Fragen ergeben sich bei den Betroffenen, wenn sich im Laufe des Jahres 2019 die Familienverhältnisse geändert haben oder Eltern getrennt leben. In diesem Fall stehen verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Familienbonus und eine Berechnungsmöglichkeit der eigenen Entlastung findet man online auf www.familienbonusplus.at. Fragen können darüber hinaus jederzeit auch per E-Mail an den ÖAAB Oberösterreich gerichtet werden: steuerserviceooe-oeaabat.
„Mit dem Familienbonus, der von der neuen Regierung nochmals erhöht wird, wurde eine langjährige ÖAAB-Forderung erfüllt. Er ist ein familienpolitischer Meilenstein und eine verdiente Wertschät-zung für die wertvollen Leistungen der Familien in der Gesellschaft“, so ÖAAB-Landessekretär Wolfgang Brandstätter. „Ich lade daher Eltern, die noch Fragen zu den Details haben, ein, das Angebot des ÖAAB zu nutzen!“