Sie befinden sich am 29. September nicht in Ihrer Heimatgemeinde? Weil Sie z. B. einen Urlaub gebucht haben, im Ausland sind oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können? Dann können Sie Ihre Stimme mittels Wahlkarte abgeben! Wie Sie eine Wahlkarte beantragen, wie Sie mittels Wahlkarte Ihr Stimmrecht ausüben und was Sie sonst noch beachten müssen, damit Ihre Wahlkarte auch wirklich gültig ist, haben wir für Sie zusammengefasst.



Online

Ab sofort bis Mittwoch, 25. September 2019 

App "Digitales Amt"

Die Wahlkarte kann per App beantragt werden. Ab sofort gibt es das Digitale Amt als App für Android und iOS Smartphones im jeweiligen Store:

Schriftlich

Die Wahlkarte können Sie bis spätestens 25. September 2019 per Post, Fax oder E-Mail bei Ihrer Gemeinde beantragen (persönlich bis Freitag, 27. September 2019). Bei einem schriftlichen Antrag musst Du Deine Identität auf andere Weise glaubhaft machen (z.B. durch Angabe der Passnummer, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises).

Mündlich

Für den mündlichen Antrag ist ein amtlicher Identitätsnachweis erforderlich, am besten Reisepass, Führerschein oder Personalausweis.


Schritt 1

Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen.
Partei beim dafür vorgesehenen Kreis ankreuzen und Vorzugsstimmen vergeben.

Es besteht die Möglichkeit drei Vorzugsstimmen zu vergeben:

  • Wahlkreis: Person ankreuzen
  • Landesliste: Name der Person hinschreiben
  • Bundesliste: Name der Person hinschreiben

Schritt 2

Den Stimmzettel in das Wahlkuvert stecken, anschließend das Wahlkuvert in die Wahlkarte (das ist der große, bedruckte Umschlag) stecken.
 

Schritt 3

Wahlkarte unbedingt unterschreiben!!! Sonst ist die Stimme ungültig.
 

Schritt 4

Klebepapier-Abdeckung vorsichtig abziehen und verkleben.
 


  • Die Übermittlung an die zuständige Bezirkswahlbehörde erfolgt portofrei mit der Post. (Die richtige Adresse ist bereits auf der Wahlkarte aufgedruckt)
     
  • Oder Abgabe am Wahltag in dem Wahllokal, das als Abgabestelle dient. (Welches Wahllokal als Abgabestelle dient erfahren Sie am jeweiligen Gemeindeamt)
     
  • Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2019 (Wahltag), 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.
    Bei der Übermittlung per Post empfiehlt sich eine gewisse Vorlaufzeit einzuberechnen und die Wahlkarte bis spätestens Dienstag, 24. September 2019 aufzugeben.
    Je früher desto besser!